Zuschlag erteilt
Winsener Straße 17
29614 Soltau
Information des Auftraggebers vom 04.09.2025 11:48 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
Hiermit informieren wir Sie, dass ergänzend zur aktuellen Ausschreibung Bildmaterial bereitgestellt wurde. Dieses dient ausschließlich der besseren Einschätzung des ausgeschriebenen Materials. Maßgeblich für die Angebotserstellung bleiben die in den Ausschreibungsunterlagen genannten Inhalte und Anforderungen.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage vom 03.09.2025 17:59 Uhr
Die Vertragsbedingungen regeln mit 10.1 Allgemeine Vertragsstrafen eine Begrenzung der Summe der jährlichen Vertragsstrafen auf insgesamt auf 5,00 % der jährlichen Netto-Auftragssumme.
Für welche konkreten Pflichtverletzungen gelten diese Vertragsstrafen?
Antwort des Auftraggebers vom 04.09.2025 09:19 Uhr
Sehr geehrte Damen und Herren,
Der Punkt 10.1 regelt die Höchstsumme der jährlichen Vertragsstrafen. Die Höchstsumme umfasst alle Pflichtverletzungen, die sich aus dem Vertragsverhältnis ergeben.
Da außer der Antikorruptionsklausel keine konkreten Pflichtverletzungen angegeben sind, ergibt sich die Höhe der Vertragsstrafen aus der Schwere des Verstoßes und des Verzugsschaden.
Bei dem Punkt 4.1 haben wir eine Anpassung der Antikorruptionsklausel vorgenommen und die Höhe der Vertragsstrafe auf 5% herabgesetzt.
Wir bitten dies zu berücksichtigen.
Mit freundlichen Grüßen